Im Urteil 1C_273/2020 vom 5. Januar 2021 behandelte das Bundesgericht (amtl. Publ. vorgesehen) Funkwasserzähler der Gemeinde Auenstein, Kanton Aargau, und deren Konformität mit dem Schutz der Privatsphäre und dem Datenschutz. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde eines Einwohners gegen den Funkwasserzähler teilweise gut, hob das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau auf und wies die Sache zur neuen Beurteilung an die Gemeinde Auenstein zurück. Zusammengefasst liegt gemäss dem Bundesgericht für die Erhebung des Wasserverbrauchs im für die Rechnungsstellung relevanten Zeitpunkt eine gesetzliche Grundlage vor. Diese Massnahme ist ausserdem durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig. Dagegen fehlt eine solche nach Ansicht des Bundesgerichts für die Speicherung der Stundenwerte betreffend Wasserverbrauch während 252 Tagen auf dem Wasserzähler sowie das Aussenden dieser Daten per Funk alle 30 Sekunden. Diese Datenbearbeitung erweist sich nicht als erforderlich und ist somit unverhältnismässig. Diesbezüglich liegt ein ungerechtfertigter Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Beschwerdeführers vor (E.5.6.).
Vor dem Hintergrund seiner jährlichen Überprüfungen des Swiss-US Privacy Shields Regimes sowie der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Datenschutz evaluierte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitbeauftragte (EDÖB) die Datenschutzkonformität des Privacy Shield Regimes neu.
Die Corona-Krise führt zur Neuorganisation unseres Alltags. Die neuen Zusammenarbeitsformen verlangen nach digitalen Instrumenten, die auch datenschutzkonform sind. Der Datenschutzbeauftragte veröffentlicht auf der Website www.datenschutz.ch eine Liste solcher Anwendungen und Dienste, die laufend ergänzt wird. Für den Datenschutzbeauftragten ist es wichtig, den öffentlichen Organen schnell eine Palette von Werkzeugen zur Verfügung zu stellen, die die Zusammenarbeit auf Distanz in allen Bereichen ermöglichen und den Schutz und die Sicherheit der Daten gewährleisten.
Die 37-jährige Zürcherin Dominika Blonski ist Juristin und hat an der Universität Bern doktoriert. Sie arbeitet bereits seit fünf Jahren für den Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und leitet dort die Abteilung Recht und Informationssicherheit. Der amtierende Datenschutzbeauftragte, Bruno Baeriswyl, wird altershalber per Ende April 2020 zurücktreten. Die unabhängige Stelle für Datenschutz beaufsichtigt die Datenbearbeitungen der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden sowie der übrigen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Kanton Zürich. Als unabhängige Aufsichtsbehörde stellt sie sicher, dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger respektiert wird. Sie unterstützt und berät die öffentlichen Organe in Fragen der Datensicherheit und informiert die Öffentlichkeit über die Anliegen des Datenschutzes.
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