Derzeit wirft der Fall des Messerstechers «Simon Bucher» (der Name ist ein Alias, das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung) Wellen in den Massenmedien. Die Berufungsverhandlung vor dem Obergericht Zürich dürfte im ersten Halbjahr 2023 stattfinden. Es ist bei der Berufungsverhandlung mit einer regen Gerichtsberichterstattung zu rechnen. Deshalb stellen wir hier einige Fragen, denen die Gerichtsberichterstattung in diesem Fall nachgehen könnte, auch bereits beim erstinstanzlichen Urteil des Bezirksgerichts Zürich und dessen schriftlicher Begründung.
SOCIAL MEDIA