CITES
Mittwoch, 26. Januar 2022

Ab dem 1. März 2022 gelten für den illegalen Handel mit international geschützten Tier- und Pflanzenarten verschärfte strafrechtliche Sanktionen. Der Bundesrat hat heute die Änderung des entsprechenden Bundesgesetzes sowie die Ausführungsbestimmungen dazu in Kraft gesetzt. Schwere Fälle von illegalem Handel gelten ab diesem Zeitpunkt als Verbrechen.