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Mittwoch, 03. Juli 2019
Nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellte Lebensmittel benötigen eine zusätzliche Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), bevor sie gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Bundesrat hat zur Vereinfachung des Verfahrens vorgeschlagen, die bisherige Bewilligungspflicht durch ein Meldeverfahren zu ersetzen. Eine entsprechende Vorlage hat…



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