Bundesverwaltungsgericht
Donnerstag, 22. Dezember 2022

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in den neun Urteilen B-710/2014, B-747/2014, B-761/2014, B-765/2014, B-780/2014, B-784/2014, B-785/2014, B-786/2014 und B-787/2014 vom 16. November 2022 vereinzelte Preisabsprachen im Bereich der Luftfracht, reduziert jedoch die von der Wettbewerbskommission ausgesprochenen Sanktionen. Ferner hebt es ein Verbot gegenüber den Fluggesellschaften auf, sich über einschlägige Informationen auszutauschen.

Sonntag, 01. Mai 2022

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in den Urteilen A-4619/2021, A-4705/2021, A-4723/2021 und A-5017/2021 vom 26. April 2022 die Kündigung der Arbeitsverträgen von vier Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte, welche die Covid-19-Impfung verweigerten. Diese Arbeitsverhältnisse beruhen auf dem Bundespersonalgesetzes vom 24. März 2000. In seiner Anstellung als Fachberufsmilitär waren die Beschwerdeführer nicht nur Bundespersonalgesetzgebung, sondern auch dem Militärgesetz und den entsprechenden Ausführungserlassen unterstellt. Hier ist die Schlüsselstelle des Urteils A-5017/2021 vom 26. April 2022: «Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit Art. 35 Abs. 2 MG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 PVSPA eine genügende gesetzliche Grundlage besteht, um die Covid-19-Impfung für Personen des MP Spez Det gemäss dem Impfkonzept des Oberfeldarztes der Armee als verpflichtend zu erklären. Die Massnahme liegt im öffentlichen Interesse und erweist sich vorliegend als verhältnismässig. Die Voraussetzungen von Art. 36 BV sind damit erfüllt.» (E.6.9).

Donnerstag, 16. Dezember 2021

Die Vereinigte Bundesversammlung hat gestern Vito Valenti für das zweite Jahr der Amtsperiode 2021/22 zum Präsidenten und Kathrin Dietrich zur Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) gewählt. Sie folgte dabei dem Vorschlag des BVGer. Von Gesetzes wegen werden beide Einsitz in der Verwaltungskommission des Gerichts nehmen.

Freitag, 24. Juli 2020

Heute ist ein spannender Tag in der Schweizer Justiz. Das Bundesverwaltungsgericht publizierte heute sein Urteil A-2138/2020 vom 22. Juli 2020 und Bundesanwalt Michael Lauber bot der zuständigen Gerichtskommission seinen Rücktritt an. Das Bundesverwaltungsgericht taxierte dabei die Aussagen von Bundesanwalt Michael Lauber als «vorsätzlich unwahr» und hält die Lohnkürzung als Art der Sanktion für gerechtfertigt, reduziert die Lohnkürzung aber leicht.