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Mittwoch, 06. November 2019
Das FIDLEG enthält Vorschriften zur Erbringung von Finanzdienstleistungen und zum Anbieten von Effekten und anderen Finanzinstrumenten. Daneben erleichtert es den Kunden die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. Mit dem FINIG wird eine inhaltlich abgestimmte Aufsicht für die verschiedenen Kategorien von Finanzinstituten (Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser) eingeführt. Das Parlament verabschiedete…



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