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Montag, 26. August 2019
Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) sieht für schwere Fälle von Drogendelikten eine Sanktion von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe vor (Artikel 19 Absatz 2 BetmG). In der bis Juli 2011 geltenden Fassung des BetmG lag ein schwerer Fall unter anderem dann vor, wenn der Täter „weiss oder annehmen muss, dass sich die Widerhandlung…



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