Bundesgerichtsurteil vom 29. Juli 2019 (6B_504/2019)
Montag, 26. August 2019

Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) sieht für schwere Fälle von Drogendelikten eine Sanktion von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe vor (Artikel 19 Absatz 2 BetmG). In der bis Juli 2011 geltenden Fassung des BetmG lag ein schwerer Fall unter anderem dann vor, wenn der Täter „weiss oder annehmen muss, dass sich die Widerhandlung…