Lesezeit:
< 1 Min
Dienstag, 04. Juni 2019
Die Frau war nach der Trennung von ihrem Mann mehrfach in dessen passwortgeschütztes E-Mail-Konto eingedrungen. Das Kennwort hatte sie zufällig auf einem Kärtchen gefunden, das er im Büroschreibtisch der früheren ehelichen Wohnung zurückgelassen hatte. Das Aargauer Obergericht bestätigte 2018 das erstinstanzliche Urteil, mit dem die Frau wegen mehrfachen unbefugten Eindringens…



SOCIAL MEDIA