Bundesgericht
Freitag, 08. Mai 2026

Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat entschieden, zur unabhängigen Klärung des Sachverhalts betreffend die Beziehung zwischen Frau Bundesrichterin Beatrice van de Graaf und Herrn Bundesrichter Yves Donzallaz ein Zweiergremium einzusetzen mit einer externen Expertin und einem externen Experten. Am kommen den Mittwoch, 13. Mai 2026, findet zudem eine ausserordentliche Sitzung des Gesamtgerichts zu weiteren Aspekten im Zusammenhang mit der Beziehung der bei den Gerichtsmitglieder statt. Die Verwaltungskommission will mit diesen Beschlüssen zur raschen, unabhängigen und transparenten Klärung des konkreten Falls bei tragen und gleichzeitig Fragen, die der Fall aufwirft, zukunftsgerichtet angehen.

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Freitag, 20. Januar 2023

Im ZGB-Leiturteil 5A_420/2022 vom 8. Dezember 2022, wo der Sachverhalt in Brig-Glis spielt, befasst sich das Bundesgericht mit einer Bachquelle. Das Bundesgericht macht umfassende und vielfach auch generell-abstrakte Ausführungen zu den Themen Quellen, öffentliche Gewässer sowie Bachquellen und Privatquellen im Sinne von Art. 704 Abs. 1 ZGB.

Dienstag, 11. Oktober 2022

Das Bundesgericht schlägt der Bundesversammlung für die Amtsperiode 2023 bis 2024 Herrn Bundesrichter Yves Donzallaz zur Wahl als Bundesgerichtspräsidenten und Herrn Bundesrichter François Chaix zur Wahl als Vizepräsidenten vor. Als drittes Mitglied der Verwaltungskommission hat das Gesamtgericht Frau Bundesrichterin Beatrice van de Graaf gewählt. Dazu kommen noch zahlreiche, nachfolgend dargestellte, organisatorische Mitteilungen und Personalien.

Freitag, 30. September 2022

Der in Folie verpackte Schokoladenhase von Lindt & Sprüngli (gold- oder andersfarbig) kann gegenüber dem Konkurrenzprodukt von Lidl Markenschutz beanspruchen. Lidl darf seinen Hasen wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr verkaufen und muss noch vorhandene Exemplare zerstören. Das Bundesgericht heisst im Urteil 4A_587/2021 vom 30. August 2022 die Beschwerde von Lindt & Sprüngli gut. MLL vertrat Lindt & Sprüngli in diesem Verfahren.

Donnerstag, 25. August 2022

Der Bundesrat befürwortet die Erhöhung der Anzahl Richterinnen und Richter am Bundesgericht von 38 auf 40. Dies hat er in seiner Stellungnahme vom 24. August 2022 zu einem Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) festgehalten. Die Erhöhung der Bundesrichterstellen ist eine Massnahme gegen die steigende Arbeitsbelastung des Bundesgerichts.

Sonntag, 10. Juli 2022

Das Bundesgericht weist in den Urteilen 1C_468/2021 und 1C_473/2021 vom 17. Juni 2022 zwei Beschwerden im Zusammenhang mit der Volksabstimmung in der Stadt Zürich über den "Gestaltungsplan Areal Hardturm-Stadion" ab. Das Recht der Stimmberechtigten auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe wurde bei der Abstimmung vom September 2020 gemäss dem Bundesgericht nicht verletzt.

Sonntag, 12. Juni 2022

Das heimliche und vereinbarungswidrige Entfernen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs, auch Stealthing genannt, kann unter dem geltenden Schweizer Strafrecht nicht als Schändung bestraft werden. Das Bundesgericht bestätigt im Urteil 6B_265/2020 vom 11. Mai 2022 sowie im Urteil 6B_34/2020  vom 11. Mai 2020 in diesem Punkt zwei Entscheide aus den Kantonen Zürich und Basel-Landschaft. Ergänzend wird zu prüfen sein, ob eine sexuelle Belästigung vorliegt. Nicht zu prüfen hatte das Bundesgericht die beiden Fälle unter dem Aspekt einer Krankheitsübertragung. Das Bundesgericht definierte den Begriff des Stealthing wie folgt: "Stealthing charakterisiert sich durch die irrtümliche Annahme der getäuschten Person, der Geschlechtsverkehr verlaufe (weiterhin) geschützt."

Mittwoch, 08. Juni 2022

Das Bundesgericht fällt zwei Urteile, 2C_575/2020 vom 30. Mai 2022 sowie 2C_34/2021 vom 30. Mai 2022, jeweils in Bezug auf den Fahrdienst "Uber" und den Essenslieferdienst "Uber Eats". Die "Uber Switzerland GmbH" ("Uber CH") mit Sitz in Zürich und in einem der Verfahren zudem die niederländische Gesellschaft "Uber B. V." hatten zwei Urteile des Genfer Kantonsgerichts angefochten. Gemäss Bundesgericht hat das Kantonsgericht bezüglich des Fahrdienstes nicht willkürlich entschieden, wenn es von einem Arbeitsverhältnis der in Genf tätigen Uber-Fahrer zu "Uber B. V." ausgeht. Das Bundesgericht weist die entsprechende Beschwerde ab. In Bezug auf den Essenslieferdienst kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Kuriere zwar als Angestellte zu betrachten sind, indessen kein Vertrag zum Personalverleih mit den Restaurants besteht. Es heisst diese Beschwerde gut.