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Mittwoch, 20. Oktober 2021
Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bestraft werden. Der Bundesrat schlägt vor, den neuen Verfassungsartikel zum Verhüllungsverbot im Strafgesetzbuch mit dem neuen Art. 332a StGB umzusetzen. An seiner Sitzung vom 20. Oktober hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum neuen Straftatbestand eröffnet. Diese dauert bis am 3. Februar 2022.



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