BEKJ
Freitag, 19. September 2025

Im Hinblick auf den Aufbau und den Betrieb der Kommunikationsplattform für den elektronischen Rechtsverkehr müssen der Bund und mindestens 18 Kantone eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gründen. Um dies zu ermöglichen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 den ersten Teil des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation (BEKJ) auf den 1. Oktober 2025 in Kraft gesetzt.

Mittwoch, 15. Februar 2023

Künftig soll der Rechtsverkehr über eine digitale Kommunikationsplattform erfolgen können. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet. Die digitale Kommunikationsplattform soll von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden. Die Kantone sollen auch eigenständige Plattformen benutzen dürfen.

Mittwoch, 11. November 2020

Der Bundesrat legt den Grundstein für den elektronischen Rechtsverkehr. Über eine hochsichere zentrale Plattform sollen die Parteien in Justizverfahren künftig digital kommunizieren. An seiner heutigen hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in die Vernehmlassung geschickt. Werden Anwältinnen und Anwälte also bald voll Remote arbeiten und das Leben von Digital Nomads führen können?