Die Übergabe der Jugendpersonalakte der Jugendanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt und der bei den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel geführten Patientenakten an das Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt greift in die Privatsphäre und das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beschwerdeführers ein, ist jedoch vorliegend konventions- und verfassungsmässig. Das Bundesgericht weist im Urteil 2C_1024/2021 vom 2. November 2022 die Beschwerde der betroffenen Person ab, soweit es darauf eintritt. In diesem Urteil macht das Bundesgericht sehr interessante Ausführungen zum Thema Staatsarchiv und Abwägungen von einzelnen Rechten.
Am 23. Mai 2022 ist das Werk "Interne Untersuchungen - Eine umfassende Darstellung der rechtlichen und praktischen Aspekte, inklusive Amts- und Rechtshilfe und Kooperation mit Behörden" von Claudio Bazzani, Reto Ferrari-Visca, Simone Nadelhofer (Hrsg.) im Helbing Lichtenhahn Verlag in Basel (ISBN 978-3-7190-4280-6) erschienen. Hier folgt die allererste Rezension dieses spannenden wirtschaftsrechtlichen Werkes.
Kellerhals Carrard Basel unterstützte die Eigentümerin eines Portfolios von Immobilien im Gesundheitsbereich bei dessen Verkauf an die Baloise Asset Management AG bzw. an den von dieser verwalteten und an der Schweizer Börse SIX kotierten Baloise Swiss Property Fund (BSPF).
Yvonne Pieles wechselt von VISCHER zur burckhardt AG in Basel wo sie Partnerin wird. Sie befasst sich vorwiegend mit der Prozessführung und der Streiterledigung. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Yvonne Pieles liegen bei komplexen Handelsstreitigkeiten und im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Arzthaftpflicht, Vertrags-, Erb- und Arbeitsrechtsprozessen sowie bei der internationalen Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen.
Im Urteil 6B_491/2020 vom 13. Juli 2020 hatte das Bundesgericht die Genugtuungsforderung eines Mannes zu beurteilen, der wegen eines Deliktsvorwurfs für 18.5 Stunden festgehalten wurde (ohne Anordnung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft) und in der Folge vom Sachgericht freigesprochen wurde. Das Bundesgericht machte in diesem strafrechtlichen Urteil (Amtl. Publ. vorgesehen) wichtige Ausführungen Entschädigung bzw. Genugtuung bei strafrechtlichem Freiheitsentzug. So begründet bereits ein Freiheitsentzug von über drei Stunden einen solchen Anspruch. Pro Tag Freiheitsentzug ist grundsätzlich eine Genugtuung von CHF 200.-- geschuldet. Abweichungen der Genugtuung gegen oben oder gegen unten aus besonderen Gründen sind möglich. Das Bundesgericht legt Zurückhaltung an den Tag, wenn es um die Überprüfung der Höhe der Genugtuung geht.
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