Aufsichtsmitteilung
Dienstag, 29. November 2022

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat analysiert, wie die grössten Banken und Versicherungsunternehmen erstmals nach Vorgabe des FINMA-Offenlegungsrundschreiben ihre klimabezogenen Finanzrisiken offenlegen. Ihre wesentlichen Erkenntnisse hierzu hält die FINMA in einer Aufsichtsmitteilung fest.

Dienstag, 07. April 2020

Hier ist die FINMA bereit, Anträge von Versicherern für eine temporäre Glättung der Zinskurven verschiedener Währungen gutzuheissen, um rein stichtagabhängige Schwankungen des Schweizer Solvenztests SST zu reduzieren. Zudem gewährt die FINMA den Versicherungsunternehmen längere Fristen für ihre aufsichtsrechtliche Berichterstattung an die FINMA. Hier geht es zur Aufsichtsmitteilung.

Dienstag, 31. März 2020

Mit der FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2020 gibt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA den Banken Präzisierungen zur Behandlung der bundesgarantierten COVID-19-Kredite im Rahmen der Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften, zu befristeten Erleichterungen bei der Leverage Ratio und bei den Risikoverteilungsvorschriften. Ferner informiert die FINMA zum Expected-Credit-Loss-Ansatz nach IFRS 9 und dessen Anwendung im Kontext der COVID-19-Krise. Überdies wiederholt die FINMA, dass die durch die Erleichterung bei der Leverage Ratio freigesetzten Eigenmittel nicht auszuschütten sind. Banken, deren Generalversammlungen nach 25. März 2020 eine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen haben oder beschliessen sollen, werden die durch die Erleichterung freigesetzten Eigenmittel im Umfang der vorgenommenen oder geplanten Ausschüttung gekürzt.