9C_293/2020
Montag, 02. August 2021

Die Vermietung eines Wohnobjekts, das mit vorbezogenen Mitteln aus der beruflichen Vorsorge finanziert wurde, führt nicht zwangsläufig zu einer Rückzahlungspflicht gegenüber der Pensionskasse, wie das Bundesgericht im Urteil 9C_293/2020 vom 1. Juli 2021 festhält. Dabei setzte sich das Bundesgericht detailliert mit der Auslegung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen auseinander.