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Freitag, 15. Oktober 2021
Die von Mitte März bis Mitte September 2020 in Kraft gestandenen Bestimmungen zur Entschädigung von coronabedingten Erwerbsausfällen für Selbstständigerwerbende sind abschliessend. Eine richterliche Ergänzung fällt nicht in Betracht. Das Bundesgericht weist im Urteil 9C_132/2021 vom 15. September 2021 die Beschwerde einer selbstständig tätigen Ärztin ab, deren Ersuchen um Corona-Erwerbsersatz abgewiesen wurde.
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