Das Bundesgericht bejaht im im Urteil vom 11. Februar 2020 (8C_435/2019) die Vermittlungsfähigkeit von Frauen während der Schwangerschaft. Das Kantonsgericht Wallis hat kein Bundesrecht verletzt, als es die Vermittlungsfähigkeit einer schwangeren Frau kurz vor der Niederkunft bejahte und ihr Arbeitslosentaggelder zusprach. Die Nichtanstellung einer Frau wegen einer baldigen Niederkunft fällt als Anstellungsdiskriminierung in den Schutzbereich des Gleichstellungsgesetzes (Artikel 3 Abs. 1 und Abs. 2 GlG).
SOCIAL MEDIA