8C_104/2024
Freitag, 22. November 2024

Das Bundesgericht passt im Urteil 8C_104/2024 vom 22. Oktober 2024 seine Rechtsprechung zum Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung bei einer Adipositas an. Die grundsätzliche Behandelbarkeit der Adipositas steht demnach einem Anspruch auf eine Rente nicht mehr von vorn herein entgegen. Von betroffenen Personen darf allerdings verlangt werden, dass sie zumutbare Behandlungen zur Behebung der Beeinträchtigung durchführen, wie etwa eine diätische Therapie oder ein Bewegungsprogramm.