Dienstag, 15. Dezember 2020
Das Bundesgericht hat im Urteil vom 18. November 2020 (6B_440/2019) entschieden, dass es keine Anwendung des "Medienprivilegs" bei Teilen auf Facebook einen fremden, bereits veröffentlichten und ehrverletzenden Beitrag gibt. Die einen ehrletzenden Beitrag teilende Person kann sich nicht auf das "Medienprivileg" berufen, wonach nur der Autor strafrechtlich belangt werden kann. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Facebook-Nutzers in diesem Punkt ab.
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