6B_1360/2021
Freitag, 13. Mai 2022

Das Bundesgericht weist im Urteil 6B_1360/2021 vom 7. April 2022 eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Neuenburg ab. Sie beantragte die Verurteilung des Inhabers eines Facebook-Kontos wegen Rassendiskriminierung, auf dessen "Pinnwand" Dritte rassistische Kommentare gepostet hatten. Da der Inhaber des Facebook-Kontos von den fraglichen Beiträgen keine Kenntnis hatte, ist seine strafrechtliche Verantwortlichkeit mangels einer spezifischen Rechtsgrundlage ausgeschlossen.