Zwölf Klimaaktivistinnen und -aktivisten, die im November 2018 eine Bankfiliale in Lausanne besetzt hatten und dafür wegen Hausfriedensbruchs verurteilt wurden, haben gemäss dem Urteil des Bundesgerichts 6B_1295/2020 vom 26. Mai 2021 nicht in einer Notstandssituation gehandendelt. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Waadt in diesem Punkt ab. Recht gegeben hat das Bundesgericht im Urteil 6B_1295/2020 vom 26. Mai 2021 zehn der zwölf Personen nur in einem Nebenpunkt.
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