Im Urteil 6B_1288/2019 vom 21. Dezember 2020 behandelte das Bundesgericht die beweisrechtliche Verwertbarkeit von Kameraaufnahmen aus dem öffentlichen Raum. Streitgegenstand vor dem Bundesgericht bildete die Verwertbarkeit einer Videoaufnahme, welche von einer an der Synagoge der Israelitischen Gemeinde Basel installierten Videoüberwachungsanlage erstellt wurde und die Strassenkreuzung im öffentlichen Raum erfasst, auf welcher es zur Beinahekollision zwischen dem Beschwerdeführer und der Fahrradlenkerin bzw. Geschädigten kam. Da die Überwachungsanlage nicht auf eine genügende rechtliche Grundlage abgestützt war und das zur Diskussion stehenden Delikte keine schweren Straftaten im Sinne von Art. 141 Abs. 2 StPO darstellen verneinte das Bundesgericht die Verwertbarkeit der Videoaufnahmen.
SOCIAL MEDIA