Sonntag, 26. Juni 2022
Gemäss Urteil des Bundesgerichts 6B_1270/2021 vom 2. Juni 2022 sind offizielle Mietrechtsformulare im Strafrecht (zumindest grundsätzlich) als Urkunden im Sinne von Art. 110 Ziff. 4 und Art. 251 StGB anzusehen.
Gemäss Urteil des Bundesgerichts 6B_1270/2021 vom 2. Juni 2022 sind offizielle Mietrechtsformulare im Strafrecht (zumindest grundsätzlich) als Urkunden im Sinne von Art. 110 Ziff. 4 und Art. 251 StGB anzusehen.
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