Im Urteil 6B_124/2021 vom 24. März 2021 entschied sich das Bundesgericht gegen die bedingte Entlassung aus der Verwahrung von 74-jährigem pädophilem Täter. Einem 74-jährigen, wegen Sexualdelikten mit Kindern verurteilten Mann wurde, gemäss dem Bundesgericht, die bedingte Entlassung aus der Verwahrung durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zu Recht verwehrt. So mag namentlich das Alter des Verurteilen von 74 Jahren angesichts seines hohen Risikopotentials die bedingte Entlassung nicht zu rechtfertigen. Zudem verweigert der Verurteilte konsequent eine deliktsorientierte Therapie. Das Bundesgericht machte in diesem Urteil auch wichtige generell-abstrakte Ausführungen zur Alterspädophilie (vgl. E.2.6.3).
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