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Dienstag, 28. April 2020
Obwohl die Schaffhauser Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung wegen Drogenhandels gegen einen Mann einstellte, wollte sie die beim Beschuldigten sichergestellten 27'000 Franken einziehen. Gemäss dem Bundesgericht Urteil 6B_1042/2019 vom 2. April 2020) ist dies nicht zulässig, auch wenn auf dem Geld Spuren von Kokain festgestellt worden sind.
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