(5F_14/2019
Mittwoch, 22. Juli 2020

Das Bundesgericht weist im Urteil vom 22. Juni 2020 (5F_14/2019, 5F_15/2019, 5F_16/2019, 5F_17/2019, 5F_18/2019) das Revisionsgesuch eines Mannes ab, dessen fürsorgerische Unterbringung nach Strafverbüssung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2019 beanstandet wurde. Die vom EGMR zuerkannte Entschädigung ist geeignet, die Folgen der festgestellten Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auszugleichen. Die Voraussetzungen für eine Revision des ursprünglichen Bundesgerichtsentscheides sind damit nicht erfüllt.