Im Urteil 5A_568/2021 vom 25. März 2022 hat das Bundesgericht eine enge Auslegung des Begriffs lebensprägende Ehe vorgenommen. Es ist gemäss dem Bundesgericht zwar zu anerkennen, dass die wirtschaftliche Wiedereingliederung der Ehefrau durch die verbleibenden Betreuungspflichten erschwert werden kann. Dieser Umstand vermag hier die Lebensprägung aber nicht zu begründen (E.4.3.1). Ohne entscheidenden Einfluss bleiben eine allfällig während der Ehe für kurze Zeit gelebte Rollenteilung und die berufliche Abhängigkeit der Ehefrau vom Ehemann (E. 4.3.2).
SOCIAL MEDIA