5A_175/2020
Montag, 14. September 2020

Im Urteil vom 25. August 2020 (5A_175/2020) befasste sich das Bundesgericht mit der interkantonalen örtliche Zuständigkeit für die Beurteilung einer ärztlich angeordneten fürsorgerischen Unterbringung. Die fürsorgerische Unterbringung ist in jenem Kanton gerichtlich zu beurteilen, auf dessen Hoheitsgebiet sie angeordnet wurde. Das Bundesgericht widerspricht der Praxis des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz, wonach für die Beschwerde gegen eine ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung stets das Gericht am Wohnsitz des Betroffenen interkantonal zuständig ist.