5. Januar 2022
Montag, 31. Januar 2022

Ein Gastrounternehmen aus dem Kanton Aargau hat gegenüber seiner Versicherung keinen Anspruch auf Deckung von Ertragsausfall wegen der Corona-Pandemie. Die entsprechende Klausel zum Deckungsausschluss in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zur abgeschlossenen "Geschäftsversicherung KMU" ist gemäss dem Urteil 4A_330/2021 des Bundesgerichts vom 5. Januar 2022 genügend klar.