4A_62/2024
Dienstag, 07. Januar 2025

Der Fall betraf die Verantwortlichkeit der Organe der Papierfabrik für eine Dividendenausschüttung. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, inwieweit Rückstellungen für Sanierungsmassnahmen hätten gebildet werden müssen bzw. ob die vorgenommene Dividendenausschüttung pflichtwidrig war. Die Beklagten, insbesondere die ehemalige Verwaltungsrätin, und der weitere Beklagte, der als faktisches Organ fungierte, wurden für den finanziellen Schaden der Gesellschaft verantwortlich gemacht. Mit Urteil des Bundesgerichts vom 17. Dezember 2024, 4A_62/2024 und 4A_76/2024 bestätigte das Bundesgericht die Haftung der Beklagten und wies deren Beschwerden ab. Es stellte fest, dass die Beklagten ihre Pflichten verletzt haben, indem sie die notwendigen Rückstellungen nicht gebildet und stattdessen eine Ausschüttung vorgenommen haben.