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Montag, 18. Januar 2021
Im Urteil 4A_577/2020 vom 5. Januar 2021 hat das Bundesgericht verdeutlicht, dass eine (normale) E-Mail an das Gericht schreiben für einen Anwalt keine gute Idee ist. Auch nicht bei einer Erklärung des Rückzugs einer Beschwerde. Auch dann erfüllt eine normale E-Mail die klaren Formvorschriften nicht.
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