4A_554/2019
Montag, 16. November 2020

Im Urteil vom 26. Oktober 2020 (4A_554/2019) nimmt das Bundesgericht eine Praxisänderung bei der Berechnung der Nettorendite im Falle der Anfechtung des Anfangsmietzinses vor. Das Bundesgericht ändert zwei Parameter zur Bestimmung des zulässigen Anfangsmietzinses von Wohn- und Geschäftsräumen anhand der Nettorendite. Künftig ist das investierte Eigenkapital in vollem Umfang der Teuerung anzupassen. Als zulässig gilt sodann ein Ertrag, der den Referenzzinssatz um 2 Prozent übersteigt, wenn der Referenzzinssatz 2 Prozent oder weniger beträgt.