Das Bundesgericht entscheidet über zwei Beschwerden im Zusammenhang mit der Verjährung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen der Erben von Asbestopfern. Im Fall eines 2006 verstorbenen Mannes, der bis 1972 in der Nähe des Fabrikgeländes der Eternit AG in Niederurnen (GL) gewohnt hatte, weist es die Beschwerde der Erben ab. Im zweiten Fall heisst das Bundesgericht die Beschwerde der Kinder eines 2004 verstorbenen früheren Angestellten der BLS AG teilweise gut. Das Obergericht des Kantons Bern wird neu entscheiden müssen. Die Geschädigten wurden in beiden Fällen von RA Martin Halblützel, Partner (Gründungspartner) schadenanwaelte, vertreten.
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