Auf dem Cover der heutigen Sonntagszeitung wird gross die folgende Story "Bundesgericht: Entschädigung für Homeoffice" mit den folgenden Worten angekündigt: "Schweizer Firmen müssen Angestellten einen Anteil an die Wohnungsmiete zahlen, wenn sie diese im Homeoffice arbeiten lassen. Das hält das Bundesgericht in einem aktuellen Urteil fest." Dass es sich dabei um das Urteil des Bundesgerichts 4A_533/2019 vom 23. April 2019, welches über ein Jahr alt ist, handeln muss, deckte das Arbeitsrechtsportal arbeitsrechtplus.ch auf (Anm.d.Red.: gehört zur gleichen Mediengruppe wie LAWSTYLE). Der Blick ist nun auch auf die Story aufgesprungen und fährt eine grosse Story "Firma muss Mitarbeiter im Homeoffice an Miete zahlen". nau.ch titelt: "Unternehmen müssen bei Homeoffice einen Teil der Miete übernehmen". Selbstverständlich hat LAWSTYLE, wie es die journalistische Sorgfaltspflicht gebietet, beim Bundesgericht heute nachgefragt, ob ein solches "aktuelles" Urteil existiert und vielleicht nicht veröffentlicht worden ist.
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