4A_53/2023
Mittwoch, 30. August 2023

Die Arbeitgeber trifft bei der behördlichen Betriebsschliessung zur Bekämpfung des Coronavirus keine Pflicht zur Lohnfortzahlung an die Angestellten, soweit der Lohnausfall nicht durch eine Kurzarbeitsentschädigung gedeckt ist. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Privatschule gegen ein Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen gut. Das Urteil des Bundesgerichts 4A_53/2023 vom 30. August 2023 wurde an einer öffentlichen Urteilsberatung beschlossen. Die schriftliche Begründung folgt noch und wird ergänzt werden.