Im Urteil des Bundesgerichts 4A_496/2021 vom 3. Dezember 2021 klärte das Bundesgericht die wichtige Frage, in welchem Zeitpunkt das Mandat eines Verwaltungsrates endet, wenn keine Generalversammlung durchgeführt oder die Wahl nicht traktandiert wird. Das Bundesgericht spricht sich nach einer eingehenden Analyse der verschiedenen Lehrmeinungen, einschliesslich der differenzierten Lösung von Dr. Meinrad Vetter, wie folgt aus: «Das Amt des Verwaltungsrates endet mit Ablauf des sechsten Monats nach Schluss des betreffenden Geschäftsjahres, wenn keine Generalversammlung nach Art. 699 Abs. 2 OR durchgeführt oder die Wahl des Verwaltungsrates nicht traktandiert wurde.» (E.3.5).
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