4A_314/2022
Mittwoch, 01. März 2023

Im Urteil 4A_314/2022 vom 24. Januar 2023 aus dem Kanton Schwyz befasste sich das Bundesgericht mit einem Glimmbrand eines Lieferwagens, welcher durch die Erhitzung des Katalysators zu einem Brand einer Tanne führte. Das Bundesgericht nahm in diesem – erstaunlicherweise nicht für die amtl. Publ. vorgesehenen SVG-Leiturteil – eingehend zur Kausalhaftung von Art. 58 Abs. 1 SVG Stellung. Hier ist eine der Schlüsselstellen aus dem Urteil: «Der Brand war daher zwar im weiteren Sinne eine Folge des Betriebs des Motorfahrzeugs, allerdings spielt der Betrieb bzw. die Fortbewegung hier eine derart unbedeutende Rolle, dass der Brand vom Zweck des Art. 58 Abs. 1 SVG nicht mehr gedeckt ist.  Anders zu entscheiden, würde dazu führen, dass grundsätzlich jedes Mal die Kausalhaftung eintritt, wenn das [fahrende] Motorfahrzeug in irgend einer Weise Ursache des Schadens ist, was mit Art. 58 Abs. 1 SVG nicht beabsichtigt wurde.» (E.3.4.5).