Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) beschlossen. Der tatsächlich zu bezahlende Preis ist im Zeitpunkt und am Ort des Kaufangebots bekanntzugeben und nicht erst kurz vor Vertragsabschluss. Damit wird die bisherige Praxis der kantonalen Vollzugsbehörden und des SECO präzisiert. Im stationären Handel ist der Preis folglich bereits bei der ausgestellten Ware respektive als Dienstleistungspreisliste im Geschäft bekanntzugeben und nicht erst an der Kasse. Im Onlinehandel ist der Preis im Onlineshop ab der Anzeige des Angebots bekanntzugeben und nicht erst bei der Bestellübersicht am Schluss des Kaufvorgangs. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
4A_235/2020
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Mittwoch, 25. Mai 2022
Mittwoch, 30. Dezember 2020
Das Bundesgericht hatte sich im Urteil 4A_235/2020 vom 1. Dezember 2020 mit diversen wettbewerbsrechtlichen Fragen zum Thema Tickethandel und Nudging zu befassen. Die von VISCHER vertretene Ticketplattform fuhr vor dem Bundesgericht einen zu Null Sieg gegen das SECO ein. Das Team von VISCHER bestand aus Dr. Christian Oetiker und Dr. Rolf Auf der Maur.
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