Das Bundesgericht präzisiert im Urteil 4A_183/2020 vom 6. Mai 2021 seine Rechtsprechung zur Frage, welche Partei (Mieter oder Vermieter) im Streitfall zu beweisen hat, ob der Anfangsmietzins für eine Altbauwohnung im Vergleich mit orts- oder quartierüblichen Mietzinsen missbräuchlich ist oder nicht. Gemäss dem neue Urteil ist zu Gunsten des Mieters von der Vermutung eines missbräuchlichen Mietzinses auszugehen, wenn der neue Mietzins gegenüber dem früheren massiv, das heisst um deutlich mehr als 10 Prozent erhöht wurde (hier um 44 Prozent).
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