4A_152/2020
Dienstag, 01. Dezember 2020

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 26. Oktober 2020 (4A_152/2020) ein vom schweizerischen Discounter OTTO’S AG erstrittenes Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 13. Februar 2020 gegen die Otto Group mit Hauptsitz in Hamburg bestätigt, wie Walder Wyss auf der Kanzleiwebsite mitteilt. Die Otto Group beabsichtigte, unter der Marke «OTTO» in der Schweiz in den Onlinehandel einzusteigen. Dagegen wehrte sich OTTO’S erfolgreich mit einer Unterlassungsklage, da der Markteintritt von Otto Group in der Schweiz zu einer Verwechslungsgefahr führen würde. Walder Wyss vertrat OTTO’S, wie die Kanzlei mitteilt, in diesem Rechtsstreit. Die Gegenseite wurde gemäss dem Urteil des Bundesgerichts durch Baker McKenzie vertreten.