Die SRG hat mit der Ausstrahlung der Bundesratsansprache zur "Frontex-Vorlage" auf Radio SRF vor der Abstimmung vom 15. Mai 2022 das Vielfaltsgebot nicht verletzt. Wegen des besonderen Charakters der Bundesratsansprachen sind weniger strenge Anforderungen an das Vielfaltsgebot zu stellen als bei anderen abstimmungsrelevanten Sendungen. Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_871/2022 vom 28. August 2024 die Beschwerde der SRG gegen den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen gut.
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