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Mittwoch, 20. September 2023
Radio Télévision Suisse (RTS) hat mit einem Beitrag zu Hass im Abstimmungskampf zum Covid-Gesetz das Gebot der Meinungsvielfalt verletzt. Das Bundesgericht weist im Urteil 2C_859/2022 vom 20. September 2023 die Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gegen einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ab. Das schriftlich begründete Urteil steht noch aus (Update von Artikel erfolgt bei Vorliegen des schriftlich begründeten Urteils).
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