Montag, 14. September 2020
Das Bundesgericht hat kürzlich im Urteil vom 20. August 2020 (2C_744/2019) eine trennscharfe Abgrenzung zwischen Verwaltungs- und Strafbehörde gezogen. Die Ausländerbehörde kann somit nicht allein aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung die Aufenthaltsbewilligung widerrufen.
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