2C_694/2022
Freitag, 26. Januar 2024

Das Staatssekretariat für Migration darf einem Kanton die Entschädigung für die Betreuung einer asylsuchenden Person nicht verwehren, wenn sich der Kanton für die ihm vorgeworfene Pflichtverletzung beim Vollzug der Wegweisung auf entschuldbare Gründe berufen kann. Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_694/2022 vom 21. Dezember 2023 eine Beschwerde des Kantons Neuenburg gut.