2C_610/2021
Montag, 11. April 2022

Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_610/2021 vom 11. März 2022 die Beschwerde eines algerischen Staatsangehörigen gut, der für mehr als sechs Wochen inhaftiert wurde, nachdem die Anordnung seiner Rückführung nach Belgien im Dublin-Verfahren bereits rechtskräftig geworden war. Die diesbezügliche Haftregelung im Schweizer Recht ist im Einklang mit den Anforderungen der Dublin-III-Verordnung gemäss der Praxis des Gerichtshofs der Europäischen Union auszulegen.