Lesezeit:
3 Min
Donnerstag, 02. Februar 2023
Einem ausländischen Staatsangehörigen, der vor seiner Frühpensionierung Sozialhilfe bezog, wurde die Niederlassungsbewilligung widerrufen, weil er Ergänzungsleistungen erhält. Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_60/2022 27. Dezember 2022 die Beschwerde des Betroffenen gut. Da im Zeitpunkt des angefochtenen Urteils keine Sozialhilfeabhängigkeit mehr bestand und der Bezug von Ergänzungsleistungen kein Widerrufsgrund ist, bleibt die Niederlassungsbewilligung bestehen.
SOCIAL MEDIA