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Freitag, 24. Dezember 2021
Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_418/2020 vom 21. Dezember 2021 die Beschwerde gegen die Regelung des Kantons Bern zur Festsetzung der amtlichen Werte von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken gut. Die fragliche Bestimmung, die als Ziel für die amtlichen Werte einen Medianwert im Bereich von 70 Prozent der Verkehrswerte anstrebt, verstösst gegen das Steuerharmonisierungsgesetz und kann auch nicht bundesrechtskonform umgesetzt werden. Das Bundesgericht hebt die fragliche Bestimmung auf.
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