Freitag, 23. September 2022
Anwaltskosten, die bei einem Elternteil zum Erlangen von Unterhaltszahlungen für sich oder für die Kinder anfallen, können bei der direkten Bundessteuer nicht als Gewinnungskosten abgezogen werden. Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_382/2021 vom 23. September 2022 eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gut.
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