Das Bundesgericht tritt im Urteil 2C_30/2021 vom 19. Januar 2021 auf eine als «Klage» überschriebene Angabe mit verschiedenen Forderungen gegen die Covid-19-Massnahmen nicht ein. Der Kläger beantragte u.a. die sofortige Aufhebung aller Corona-Massnahmen, den geschlossenen Rücktritt des Bundesrates, der Swiss National Covid 19 Science Task Force und des Advisory Panels, die Neukonstituierung des Bundesamts für Gesundheitswesen sowie die sofortige Einstellung aller Impfungen. Weiter seien der Gesamtbundesrat, die Swiss National Covid 19 Task Force sowie das Advisory Panel gemäss StGB zu Haftstrafen von bis zu drei Jahren zu verurteilen. Das Bundesgericht auferlegte, trotz Nichteintretens, aber dem «Kläger» keinerlei Kosten. Weiter nimmt das Bundesgericht im Sinnen eines obiter dictums zu verschiedenen Themen Stellung.
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