2C_290/2021
Freitag, 03. September 2021

In den Urteilen 2C_290/2021 und 2C_308/2021 vom 3. September 2021 befasste sich das Bundesgericht mit kantonalen Corona-Massnahmen der Kantone Bern und Uri. Dabei erklärte das Bundesgericht die Berner Beschränkung von Kundgebungen auf 15 Teilnehmer als Corona-Massnahme für unverhältnismässig, wohingegen die Urner Regelung mit einem Limit von 300 Personen nicht zu beanstanden war. Das Bundesgericht betonte, dass durch Kantone nicht beliebig strenge Massnahmen ergriffen werden können, um jegliche Krankheitsübertragung zu verhindern. Vielmehr sei immer nach dem akzeptablen Risiko zu fragen und eine Abwägung zwischen den involvierten Interessen vorzunehmen.