2C_26/2019
Sonntag, 27. Februar 2022

Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) müssen sicherstellen, dass sämtliche Rampen im Ein- und Ausstiegsbereich der neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge (FV-Dosto) eine maximale Neigung von 15 % aufweisen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dies nur für einen Ein- und Ausstieg pro Zug verlangt. Darüber hinaus muss das Bundesamt für Verkehr (BAV) abklären, ob der Ein- und Ausstieg von mobilitätsbehinderten Menschen mit Bezug auf die Abfolge der beanstandeten Gestaltungselemente insgesamt autonom und sicher genutzt werden kann. Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_26/2019 vom 22. Dezember 2021 die Beschwerde von Inclusion Handicap teilweise gut. Inclusion Handicap wurde vertreten durch ettlersutter, die SBB durch Walder Wyss und Bombardier durch Pestalozzi.